Mehr Behandlungspflegestunden wg. Trennung abgelehnt

  • Hallo Philip,


    danke für die Richtigstellung. Ich bin zwar etwas sehr erschrocken weil ich noch genau unseren Anwalt vor mir sehe wie er dies, im nachhinein möchte ich fast sagen, im proletenhaften Ton von sich gibt und ich mich damals noch ärgerte, keinen Kinderarzt ausgewählt zu haben, der denn Mumm dazu hat ... scheinbar war dies aber ja dann eine völlige Fehlinformation. Schön dass du nun in diesem Forum in solchen Fällen für mehr Klarheit/Richtigstellung sorgen kannst. Nochmals Danke und gleichzeitig ein herzliches Willkommen ;)


    Lieben Gruß,


    Ivy

  • hallo phillip,


    ich habe die info von meinem pflegedienst. die wollten ja mehr std für uns. aber meinten, wenn ich mehr als 8 nehme, dann würde geld gestrichen werden.


    im übrigen, mach ich alles bei meinem kind. es ging mir lediglich dadrum, das meine tochter in den kiga gehen kann oder später in die schule. mit begleitung....


    und vor allem ist sehr schön jemanden hier zu haben wenn man spontan mal ein brot holen muss und dann nicht alles komplett einpacken muss. ansonsten bin ich ab 15 uhr extrem eingeschränkt. es bleibt sehr viel auf der strecke....(ich :) )


    habe ich das also richtig verstanden, das man mir das pflegegeld nicht kürzen darf, wenn zbsp mal 30 std mehr im monat gemacht werden????


    lieben gruss sabrina

  • Hallo Sabrina,


    Selbstverständlich mußt Du erst eine Verordnung des behandelnden Arztes holen! Ohne Verordnung nimmst Du Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch und die führen dann, da der Pflegedienst ja hierfür eine Abrechnung gegenüber der Pflegekasse erstellt, zur Kürzung des Pflegegeldes. Es empfiehlt sich also, eher zu viel als zu wenig Behandlungspflegestunden verordnen zu lassen. Ob die verordneten Stunden dann auch immer in Anspruch genommen werden, steht auf einem anderen Blatt.


    Wesentlich ist, daß eine Anrechnung von Pflegeversicherungszeiten auf die Zeiten der Behandlungspflege nicht zu erfolgen hat. Damit kommt eine Kürzung des Pflegegeldes bei Inanspruchnahme von Behandlungspflege nicht in Betracht.


    Beste Grüße


    Philip

  • so jetzt stehe ich da mit meinem latein :(


    wir haben eine verordnung bekommen über 24h !!! nachdem ich dann mit dem pflegedienst gesprochen habe, meinten die, dass es höchstens 8h durchgehen, ohne das mir geld vom pflegegeld gestrichen wird. ansonsten streicht die kk pflegegeld.


    jetzt die folgeverordnungen haben wir bei 240h montlich. wenn zum beispiel ich krank bin, was erst kürzlich war. und dann? unser kinderarzt würde sofort auch 300 h verordnen... und das geht?? ohne geldverlust? hört sich vielleicht blöd an, aber ohne das pflegegeld würde einiges auf der strecke bleiben.
    blödes beispiel mit dem krank sein, weil die sr ja dann auch die pflege mit übernimmt, aber macht sie ja teilweise im kiga auch ;)



    es gibt nun mal doofe situationen.... ich denke das jeder meint was ich meine.... es wäre für mich sehr schön zu wissen, das es geht, wenn ich mal absolut flach liege oder für ne woche im kh bin....


    lieben gruss und danke

  • Hallo Sabrina,


    es funktioniert ohne Kürzung des Pflegegeldes. Hatte ja die neuesten Entscheidungen schon genannt. Manchmal sollte man sich eben doch nicht auf laienhafte Aussagen eines Pflegedienstes verlassen.


    Beste Grüße


    Philip

  • Hallo,


    jetzt sind schon einige Wochen vergangen...und irgendwie alles beim Alten :(


    Obwohl der KK eine neue Verordnung vorliegt, bestätigt sie dem PD nur die Kostenzusage der 7.Nacht befristet bis zum 15.2. .


    Der PD verweigert aufgrund dessen weitere Std., obwohl der Anwalt dafür grünes Licht gibt.


    Die KK reagiert auf die neue Verordnung überhaupt nicht, so daß ich weder mit Widerspruch oder einstw. Verfügung reagieren kann.


    Ein Anruf bei der BVA brachte mich auch nicht weiter.


    Es ist echt zum Davonlaufen :evil:


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Hallo Anne,


    aber irgendeiner muss doch zuständig sein und die Verordnung bearbeiten oder nicht?
    Mag Dein PD denn nicht mal bei der KK anrufen, die könnten doch direkt die Notwendigkeit der verordneten Stunden begründen. Die müssten doch wissen, daß es nötig ist. Oder sind die anderer Meinung?


    Du tust mir echt leid, an allen Fronten scheint bei Dir momentan Kampfstimmung zu herrschen. Ich wünsche Dir gute Nerven und Durchhaltevermögen.


    LG Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

  • Heute kam "Genehmigungsschreiben" :twisted: der KK.


    Es bleibt bei den alten Stunden, nur bezahlen sie jetzt noch die Schulstunden.
    Aber keine einzige Stunde mehr bei Krankheit, Ferien oder wegen Berufstätigkeit meinerseits (mündl. Aussage: kann ja zum Sozialamt gehen).


    Ich muß sagen:
    im Moment bin ich echt fertig


    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.

  • Das tut mir ja echt leid für Dich. Wie soll das denn jetzt funktionieren? Ich weiß, das wirst Du Dich bestimmt selbst fragen, aber ich bin fassungslos.


    Hoffentlich findest Du jemanden mit einer guten Idee der Dir helfen kann.
    Ich drück Dir die Daumen.


    LG Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

  • Hallo, Dirk,


    was genau gemeint ist , weiß ich nichtt.
    War eine Aussage gegenüber KiA.


    Das Problem des Widerspruches ist die Dauer, die sowas benötigt.....
    Eigentlich bräuchte ich jetzt Stunden.


    Hoffe, bald meinen Anwalt zu erreichen.... :?


    Liebe Grüße
    Anne

    Benedict 6/99, Osteopathia striata, Tracheostoma, Epilepsie, neurog. Blasenentleerungsstörung, Z. n. Analatresie, Syndaktelie beider Hände, Fibulaaplasie beider Beine, Gaumenspalt, re. blind, u. e. m.