Verbot, Kinderwagen im Flur abzustellen

  • Hallo Ihr Lieben,


    heute muss ich mal etwas Dampf ablassen:


    Wir wohnen in einem 6-Parteien-Haus. Die Wohnungen sind alle Eigentum. 3 davon sind vermietet. Wir sind auch Mieter. Heute kam der Vermieter der Wohnung unter uns und gab uns ein Schriftstück, indem er erklärte, dass seine Mieter sich über den Kinderwagen, der unten im Flur abgestellt wird, beschweren und die Miete mindern, wenn er uns das nicht untersagt. Ihm selbst war das total unangenehm und erklärte, dass er es nicht versteht, da in diesem Haus schon immer Kinderwagen im Flur gestanden haben.
    Unsere Nachbarn (direkt nebenan) hatten uns schon vorgewarnt (die sind Eigentümer), dass sich jemand über den KiWa beschwert hat. Ich habe mit der Nachbarin unter uns noch darüber gesprochen, und sie meinte noch kackfrech, dass sie das nicht stören würde. Das Beste ist ja, dass sie selber im November ein Kind erwarten!!!!!
    Jetzt aber mein Problem: Wir wohnen im 2. Stock und mein Sohn ist tracheotomiert. Ich muss also immer mein Kind, die Absauge, Notfall- und Wickeltasche und ab und an auch Sauerstoff nach unten schleppen. Das ist manchmal schon sehr schwierig. Und wie soll ich dann noch den Kinderwagen aus dem Keller holen???????? Ich bin sowas von Sauer!!!! Wehe, die stellen mal ihren Kinderwagen im Flur ab!!!!!


    Gruß die etwas saure Jessi

    Jessica mit Felix (22.10.2007), Ösophagusatresie Typ IIIb, subglottische Stenose, Tracheomalazie, Reflux, Button bis Ende März 13, TS bis Juli 12

  • Hallo Jessica,


    da wäre ich auch total sauer. Hoffentlich weiß jemand hier im Forum Bescheid. Ich meine mal gelesen zu haben, daß das Abstellen eines Kiwa nicht verboten werden kann, also auch kein Grund für Mietminderung darstellt. Aber ich bin mir halt nicht sicher. Bist Du vielleicht im Mieterbund oder kennts jemand der für Dich Kontakt aufnehmen könnte und nachfragen?


    Ärgere Dich nicht zu doll und ich wünsche Dir, daß es sich ganz schnell zu Deinen Gunsten löst.


    LG Kornelia

    Korinna (27) Geburtsschaden, Tetraspastik, Tracheostoma, therapieresistentes Anfallsleiden, PEG, Skoliose, Refluxösophagitis, Mikrocephalus

  • Hallo Jessi !!!
    Na also ! Darauf habt ihr doch gewartet. Da ist ER ! Der Grund zum Umziehen !!! :lol::lol::lol:
    Nicht lange Ärgern, einfach neue Wohnung suchen !!! :wink:
    Ich weiss auch nur, dass ein Kinderwagen nicht verboten werden kann, ausser es sind Fluchtwege verstellt. In eurem Fall gibt es genau aus den genannten Gründen mit Sicherheit eine Möglichkeit. Evtl. muss der Vermieter zu ebener Erde für eine Unterstellmöglichkeit sorgen (Fahrradschuppen...)

  • Hi Cordula,


    sind schon dabei, aber ist schwierig etwas passendes zu finden :twisted: .


    LG Jessi

    Jessica mit Felix (22.10.2007), Ösophagusatresie Typ IIIb, subglottische Stenose, Tracheomalazie, Reflux, Button bis Ende März 13, TS bis Juli 12