Ab wann gilt die neue Verordnung?

Die neue Verordnung nach dem Intensivpflegegesetz §37c SGB V gilt schon jetzt im Jahr 2023.

Die gibt es für die alte Verordnung eine Übergangsregelung. Dies bedeutet, dass Ärzt:innen bis 30.10. die außerklinische Intensivpflege mit dem Formular der Häuslichen Krankenpflege verordnen dürfen, wie es vor dem Jahr 2023 regulär war.


Beachte: Ab dem 31.10.2023 - einschließlich diesen Tages, muss die außerklinische Intensivpflege nach dem neuen System nach §37c SGB V verordnet werden, wenn ein Anspruch auf außerklinischer Intensivpflege besteht.


Die Verordnung nach Häuslicher Krankenpflege hat am 31.10.2023 und danach keine Gültigkeit mehr. Auch wenn dein Pflegedienst oder deine Krankenkasse dich bisher nicht aufgeklärt, gilt dies.