Hausratversicherung und Beatmungsmaschine

  • Hallo,


    mich nervt gerade die Frage, ob man die Hausratversicherung erhöhen muss, wenn man Hilfsmittel wie Beatmungsmaschinen (zwei gehen ja locker über 15.000 Euro im Wert), Sauerstoff-Konzentrator etc. bei sich "eigen" nennt, obwohl sie ja der Kasse gehören.
    Wer bezahlt da im Schadensfall z.B. Gewitter mit Blitzeinschlag?
    Ist man eventuell sogar unterversichert in der Hausrat bei vielen Hilfsmittel?


    Meines Wissen müsste ja die Kasse im Schadensfall den Ersatz übernehmen und eigentlich hat die Kasse nie etwas erwähnt, dass wir die Geräte versichern müssten. Wie auch immer. Vielleicht kennt jemand dies Thema hier. Über Antworten würde ich mich sehr freuen.


    Gruß,


    Dirk

  • Hallo Dirk,
    laut meines Wissens muß man die Versicherung nicht erhöhen. Wir haben wie wir die Hilfsmittel für Hannah bekommen(egal ob jetzt der Buggy, Rollie, Absauggeräte ect.) haben extra nachgefragt, uns hat man gesagt wenn etwas kaputt geht, muß die Kasse für Ersatz sorgen, ohne das wir an den Kosten beteiligt werden.


    LG Daniela

  • Hallo Daniela,


    danke für die Antwort. So hatte ich mir es auch schon gedacht. Denn sonst müsste ja die Kasse darauf hinweisen.


    Doch besteht das Problem der Unterversicherung (vielleicht) ja noch, z.B. bei einem Schadensfall, d.h. wenn man kein Unterversicherungsverzicht vereinbart hat, so kann der Versicherer die Leistung kurzen im Schadensfall z.B. bezahlt er nur 60% vom Wert.
    Unterversicherung besteht dann, wenn der Hausrat 60.000 Euro Wert ist und man versichert ihn nur für 40.000. Rechnet man mal die ganzen Hilfsmittel wie 2 Beatmungsmaschinen, Pflegebett, Rollstuhl bzw. Sitzschale, Absaugung, Monitor, so kommt man am Ende locker auf über 25.000 oder sogar 30.000 Euro bei Neuanschaffung. Sprich, wenn mein eigener Hausrat schon 30.000 Euro Wert ist und ich versichere ihn für 40.000 Euro, so bin ich ohne Unterversicherungsverzicht unterversichert. Denn, so wie ich jetzt lernen durfte, zum Hausrat gehört halt alles dazu, was drinne ist im Schadensfall, also auch Mietsachen, somit Fremdeigentum wie das von der Krankenkasse zur Verfügung gestellte Hilfsmittel.


    Mit Gruß,


    Dirk