§ für Einweisung ins Beatmungsgerät

  • Hallo , Gibt es irgendwo ein § der sagt , das man erst eine Einweisung brauch um mit dem Beatmungsgerät , Monitor usw arbeiten zu dürfen !? Ich meine hab sowas mal gehört !
    Hier arbeiten die Sr. ohne einweisung . :? Finde ich nicht richtig ! Müssen doch abgesichert sein oder ?
    LG Annika

  • Hallo Annika,


    nun es gelten zwei Gesetze, das Medizinproduktgesetz und dazu die Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV).


    Was Du meinst, bezieht sich sicherlich auf die Betreiberverordnung (Abschnitt 2) und der Pflicht der Firma, welche euch das Produkt hinstellt, einzuweisen, z.B. an einem Stehtrainer oder Monitor.


    Fakt sei, so erfuhr ich letztens, die Firma sei verpflichtet einzuweisen und Laien, also die Eltern, dürfen nicht andere einweisen z.B. das Pflegepersonal. Weigert sich eine Firma, so empfiehlt es sich bei der Krankenkasse anzufragen.


    Hier noch die beiden Gesetze:


    Medizinproduktgesetz:
    http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/index.html


    Medizinprodukte Betreiberverordnung
    http://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/index.html


    Gruß,


    Dirk

  • Hallo Annika.
    ist wirklich bei Euch keine einzige KKS eingewiesen in Euer Gerät??


    Also es ist schon so, dass man tatsächlich nicht immer in jedes einzelne Gerät von der Liefer-Firma eingewiesen ist.
    Klar- meist gibt es nur eine Einweisung alle paar Monate/ Jahre mal oder so.. und nicht jeder kann dann daran teilnehmen. Also je nachdem wieviele Kids mit welcher Maschine entlassen werden und ob es neue Mitarbeiter gibt....


    Sind Maschinen ähnlich benötigt man, vom technischen zu mindest, keine Einweisung.. Z.B. Integra und Ultra..


    Bei uns ist es auch so, dass man als erfahrene Schwester durchaus mal zu nem Kind geschickt wird, das eine Maschine hat, in die man zuvor nicht eingewiesen wurde.
    Das erledigt dann die zuvor diensthabende Sr. (in der Regel ist eine dort)


    Ach ja.. wenn eine KKS durch einen Vertreter in eine Beatmungsmaschine eingewiesen ist darf diese ihre Kolleginnen einweisen. Sie trägt dann so zu sagen die Verantwortung dafür.


    falls es aber bei Euch wirklich so ist, dass niemand eine Einweisung in den Typ Eurer Maschine bekommen hat, muß das nachgeholt werden.
    Dafür ist dann aber auch die PDL des PD zuständig. Bzw sie kann bei der Firma anfragen und um eine Einweisung für einige Mitarbeiter bitten. Denn ansonsten sind sie ja auch nicht abgesichert. Es wird auch immer vermerkt welche KKS mit eingeiesen wurde und wir als KKS bekommen es auch bescheinigt.



    LG

  • 2 von 7 haben eine einweisung :? Keiner vonn allem weiss im notfall wie man den monitor auf ekg umstellt .... ich weiss es , aber bin ja auch nicht immer zu hause ! kommt auch keiner mal auf die idee es auszu probiern :?:?:?


    :roll::roll::roll:

  • Na klasse.


    Also wie gesagt- wenn die restlichen 5 von den 2 eingewiesen werden, dann ist das OK. Ansonsten sollten sie eben bei ihrer Chefin mal nachfragen wegen ner Einweisung.


    Wegen des Monitors- naja.. da kommt an sich niemand nach Hause und gibt ne Einweisung, da Ihr ja schon eine hattet.
    Wenn wir mal die Situation haben fragen wir Kollegen, die es wissen oder sonst eben auch mal die Eltern und lassen es uns zeigen. Das ist ja nichts was einem ne Zacke aus der Krone bricht, finde ich zu mindest.


    ODER auch...
    man nehme die Bedienungsanleitung und schaue dort nach und probiere es mal aus...


    :wink: